|
Die Stiftung Warentest hat erneut die Qualität der Kundenberatung bei Banken untersucht. Das Ergebnis ist noch schlechter ausgefallen als beim ersten Test Ende vergangenen Jahres (VersicherungsJournal 16.12.2009), sagte Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen vor der Presse in Berlin. Vor allem bei dem seit Jahresbeginn bei Wertpapierberatungen zu erstellenden Beratungsprotokoll werde geschlampt. Untersucht wurde die Qualität der Anlageberatung von 146 Bankfilialen von 21 Kreditinstituten, von denen gleich sechs die Note „mangelhaft“ und nur drei die Note „befriedigend“ erhielten.
Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, äußerte sich ungehalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht müsse den Banken auf die Finger schauen.
„Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben“, erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Trotz Nachfrage wird Beratungsprotokoll verweigert Beim neuen Prüfkriterium Beratungsprotokoll versagten praktisch alle Banken, was dann letztlich dazu führte, dass die Institute schlechter benotet wurden und keines die Note „gut“ erhielt. In 126 von 146 Beratungsgesprächen ging es auch um eine Geldanlage in Wertpapieren, die seit dem 1. Januar zu dokumentieren sind.
„65 Kunden wurde die Aushändigung des Beratungsprotokolls verweigert, obwohl sie ausdrücklich darum baten“, erläuterte Stephanie Pallasch die Ergebnisse, stellvertretende Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistungen bei Finanztest.
Dabei hätten in 44 Fällen Bankberater erklärt, dass Protokoll erst aushändigen zu wollen, wenn es auch zum Geschäftsabschluss komme. Und in weiteren zehn Fällen hieß es, ohne Personalausweis auch kein Protokoll.
„Erschreckend ist, dass es kein einziges Institut geschafft hat, alle notwendigen Beratungsprotokolle auszuhändigen“, sagte Pallasch. Zudem sähen etliche Protokolle auch die Unterschrift des Kunden vor, was das Gesetz nicht verlange und im Streitfall als Zustimmung des Kunden zum Protokoll ausgelegt werden könnte. Bei der Lösung des Anlageproblems zeichnet sich ein Silberstreif ab Die Bankberater wurden in den Tests vor folgendes Problem gestellt: Der Kunde möchte 35.000 Euro über zehn Jahre anlegen. Am Ende der Laufzeit soll das eingesetzte Kapital mindestens wieder zur Verfügung stehen, wobei zwischenzeitliche Verluste toleriert werden. Im Notfall soll das Vermögen vorzeitig verfügbar sein.
Immerhin schafften drei Banken (Mittelbrandenburgische Sparkasse, Hamburger Sparkasse, Sparkasse Hannover) in diesem mit 65 Prozent gewichteten Kriterium die Note „gut“. Im Vergleich zur Untersuchung des Vorjahres konnten sich die Institute in Durchschnitt um eine knappe Note verbessern.
„Trotzdem mussten wir feststellen, dass den Kunden wieder ungeeignete oder zu riskante Produkte empfohlen und ihre Wünsche häufig nicht berücksichtigt wurden“, sagte Pallasch. Zudem hielt jeder vierte Berater den geäußerten Anlagewunsch für nicht erfüllbar, so dass unflexible, aber provisionsstarke Bausparverträge oder Rentenversicherungen empfohlen wurden.
Die BaFin soll handeln Mit einer Bank, die kein Beratungsprotokoll aushändigen will (im Test die Nassauische Sparkasse und die Volksbank Mittelhessen), sollte man keine Geschäfte machen, sagte Tenhagen. Eine richtige Beschwerdestelle fehle allerdings. Man könne zwar die BaFin einschalten, werde aber im Ergebnis keine Auskunft bekommen, auch wenn die BaFin der Bank auf die Finger klopfe.
Aigner sagte der Bild am Sonntag, sie könne mit der Umsetzung des Gesetzes nicht zufrieden sein. „So geht es nicht! Die Banken müssen hier besser werden.“ Billen erklärte, ohne effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht werde sich die Qualität der Anlageberatung durch Banken nicht ändern. Die vollmundigen Zusagen der Banken entpuppten sich als „leere Worthülsen“.
Quelle: Versicherungsjournal vom 21.07.2010
« zurück zur Übersicht
|