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"Wer noch keinen Riester-Vertrag hat und noch bis Ende des Jahres eine Riester-Rente abschließt, profitiert von der staatlichen Förderung für das Jahr 2005", betont Bundessozialministerin Ulla Schmidt. Niemand sollte dieses Geld verschenken, denn heute für morgen "riestern" lohne sich. "Die Riester-Rente ist eine gute Investition in die eigene Zukunft. Die gesetzliche Rente wird weiter die zentrale Säule der Altersversorgung bleiben. Aber die zusätzliche Altersvorsorge wird ergänzend dazu immer wichtiger."
Die Bundesregierung fördert bereits seit dem Jahr 2002 sowohl die betriebliche als auch die private ergänzende Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile in erheblichem Umfang.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet eine breite Produktpalette: Fondssparpläne, Banksparpläne und private Rentenversicherungen. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann das für die individuelle Situation und jeweilige Risikoneigung passende Produkt wählen. Die Riester-Rente wird auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten.
"Damit noch mehr Menschen die Vorteile der geförderten Zusatzrente nutzen, wurden die Riester-Rente zu Beginn dieses Jahres – etwa durch den Dauerzulagenantrag – vereinfacht und bürgerfreundlicher und damit noch attraktiver", unterstreicht die Ministerin.
Die staatlichen Zulagen werden vom Produktanbieter beantragt und seit 2005 ohne weitere Formalitäten für den Anleger automatisch jährlich auf dem Vorsorgevertrag gut geschrieben. Durch die Kombination von Zulagen und Steuervorteil lohnt sich die Förderung der Riester-Rente für jeden. In den Genuss von Förderquoten bis zu 90 Prozent kommen insbesondere Geringverdiener, Frauen und Familien.
Informationen über Angebote gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentunternehmen, wenn die Riester-Rente als privater individueller Vertrag abgeschlossen werden soll. Betriebe und öffentliche Arbeitgeber bieten die Riester-Förderung im Rahmen der zusätzlichen Altersvorsorge an. In jedem Fall ist darauf zu achten, welche Kosten bei den unterschiedlichen Anbietern entstehen. Hinweise darauf enthalten auch die Veröffentlichungen der Stiftung Warentest.
Eine Informationsbroschüre des Ministeriums zur zusätzlichen Altersvorsorge (Bestellnummer: A 817) kann schriftlich (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung; Referat Information, Publikation, Redaktion; Postfach 500; 53108 Bonn), am Telefon (0180 - 5 15 15 10), per Fax (0180 – 5 15 15 11) für jeweils 0,12 Euro/Minute oder über E-Mail (info@bmgs.bund.de) kostenlos bestellt werden.
Weitere Informationen und die Broschüre zum Download finden Sie im Internet unter http://www.die-rente.info/ oder http://www.bmgs.bund.de/.
Beispiele zur staatlichen Förderung der privaten Riester-Rente:
1. Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat im Jahr 2004 ein sozialversicherungs-pflichtiges Einkommen in Höhe von 30.000 Euro (Einverdiener-Haushalt). Der von der Familie zu leistende Eigenbeitrag beträgt für das Jahr 2005 lediglich 264 Euro (zwei Prozent von 30.000 Euro = 600 Euro abzüglich Zulagen (2 x 76 Euro Grundzulage = 152 Eu-ro plus 2 x 92 Euro Kinderzulage = 184 Euro)). Für eine Eigenleistung von 264 Euro erhält die Familie, wenn beide Eheleute einen Riester-Vertrag abschließen, somit eine Zulage von 336 Euro. Die Förderquote beträgt damit 56 Prozent.
2. Ein Alleinstehender ohne Kinder hat im Jahr 2004 ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 40.000 Euro. Der zu leistende Eigenbeitrag beträgt für das Jahr 2005 724 Euro (zwei Prozent von 40.000 Euro = 800 Euro abzüglich Grund-zulage 76 Euro). Zusätzlich hat er im Rahmen der Günstigerprüfung einen Einkommensteuervorteil in Höhe von 197 Euro. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 34 Prozent.
Ab dem Jahr 2006 sollen 3 Prozent des Vorjahreseinkommens (höchstens 1.575 Eu-ro) abzüglich der Zulagen angelegt werden. Von der Endstufe im Jahr 2008 an sind 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen vorgesehen. Die Förderung steigt parallel zu den Eigenbeiträgen an.
Jahr Gundzulage Kinderzulage 2006/2007 114 Euro 138 Euro ab 2008 154 Euro 185 Euro
Zusätzlich können die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden: 2006/2007 max. 1.575 Euro ab 2008 max. 2.100 Euro
Die Riester-Rente ist nicht nur einfach und flexibel, sie bietet auch Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen. Der Beitrag für die Riester-Rente muss nicht zwingend aus dem laufenden Einkommen gezahlt werden. Er kann auch aus erspartem Vermögen geleistet werden. Das kommt insbesondere Personen mit schwankendem Einkommen entgegen. Während Elternzeit und Arbeitslosigkeit besteht die unmittelbare Förderberechtigung bei der Riester-Rente fort.
Für die Riester-Rente gilt ein besonderer Pfändungsschutz. Das auf Riester-Verträgen gefördert angesammelte Kapital darf weder beim Arbeitslosengeld II noch bei Bezug von Sozialhilfe verwertet werden. Der Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase, der Eigenbeiträge und Zulagen umfasst, ist sicher gestellt – auch in unsicheren Zins- und Börsenzeiten.
Das zeigt: „Riestern“ lohnt sich. Niemand sollte das Jahr 2006 "riesterlos" verstreichen lassen, denn wer die Förderung nutzt, kann sich einige Hundert Euro Zusatzrente mit Hilfe des Staates ersparen. Quelle: (Pressemitteilung des BMGS vom 04.10.2005)
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